Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Arnsberg vom 28.04.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Arnsberg vom 10.02.2022 abgeändert:
Der Geschäftswert für die zu erhebenden Gebühren wird auf 58.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks G01. Für diese Besitzung war im Grundbuch von Reiste (Amtsgericht Arnsberg), Blatt Bl01, ein Hofvermerk im Sinne der
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