1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 25.04.2019, Az. 5a HK
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Das Landgericht hat die Klage zutreffend als unzulässig abgewiesen.
1. Der Kläger ist bereits nicht klagebefugt (§
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