VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 06.06.2017
4 S 1055/17
Normen:
VwGO § 123; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2; LBG § 20; GKG § 52 Abs. 2;
Fundstellen:
DÖV 2017, 782
NVwZ-RR 2018, 354
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 10.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 473/17

Hinreichender nachträglicher Eilrechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Willkürverbot als Prüfungsmaßstab für die ämtergleiche Dienstpostenvergabe; Maßgeblichkeit des halben Auffangstreitwerts für den Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bezüglich einer ämtergleichen Umsetzung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017 - Aktenzeichen 4 S 1055/17

DRsp Nr. 2017/10327

Hinreichender nachträglicher Eilrechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Willkürverbot als Prüfungsmaßstab für die ämtergleiche Dienstpostenvergabe; Maßgeblichkeit des halben Auffangstreitwerts für den Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bezüglich einer ämtergleichen Umsetzung

1. Gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl steht hinreichender nachträglicher Eilrechtsschutz zur Verfügung. Deshalb kommt eine auf vorbeugenden Eilrechtsschutz gerichtete einstweilige Anordnung hiergegen grundsätzlich nicht in Betracht. Auch eine gerichtliche Feststellung dahingehend, dass die streitgegenständliche Auswahlentscheidung bezüglich der Vergabe eines Dienstpostens nicht zur Übertragung eines Beförderungsstatusamts berechtigt, scheidet jedenfalls aus, wenn der Dienstherr sich nicht eines entsprechenden Ernennungsrechts berühmt.