Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Baugenehmigung für einen aufgeständerten Balkon aus Stahlbeton (6 m x 3,5 m) an der Nordwestfassade seines Einfamilienhauses. Das klägerische Grundstück liegt am Ortsrand, Richtung Norden beginnt der Außenbereich.
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