VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 28.10.2014
5 S 1970/12
Normen:
BauGB § 9 Abs. 2a; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;

Hinreichende Bestimmtheit des Begriffs einzelhandelsnahe Dienstleistung in einer bauplanerischen Festsetzung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.10.2014 - Aktenzeichen 5 S 1970/12

DRsp Nr. 2015/2524

Hinreichende Bestimmtheit des Begriffs "einzelhandelsnahe Dienstleistung" in einer bauplanerischen Festsetzung

Zur hinreichenden Bestimmtheit des Begriffs "einzelhandelsnahe Dienstleistung" in einer bauplanerischen Festsetzung (hier verneint).

Tenor

Der Bebauungsplan "Östliche Steinzeugstraße" der Stadt Bretten vom 20. September 2011 wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 2a; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Östliche Steinzeugstraße" der Antragsgegnerin, der Einzelhandel und einzelhandelsnahe Dienstleistungen im Plangebiet ausschließt.