Der Bebauungsplan "Östliche Steinzeugstraße" der Stadt Bretten vom 20. September 2011 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Östliche Steinzeugstraße" der Antragsgegnerin, der Einzelhandel und einzelhandelsnahe Dienstleistungen im Plangebiet ausschließt.
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