VGH Bayern - Beschluss vom 25.03.2019
6 ZB 18.1416
Normen:
KAG Art. 5a Abs. 1; KAG Art. 5a Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 21.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen B 4 K 16.659

Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Erschließungsbeiträgen; Erstmalige endgültige Herstellung eines Wegs nebst Verlängerung

VGH Bayern, Beschluss vom 25.03.2019 - Aktenzeichen 6 ZB 18.1416

DRsp Nr. 2019/7424

Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Erschließungsbeiträgen; Erstmalige endgültige Herstellung eines Wegs nebst Verlängerung

Tenor

I.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21. Februar 2018 - B 4 K 16.659 - (berichtigt durch Beschluss vom 6.6.2018) wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 57.352,78 Euro festgesetzt.

Normenkette:

KAG Art. 5a Abs. 1; KAG Art. 5a Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, bleibt ohne Erfolg.