VGH Bayern - Beschluss vom 12.01.2021
6 CS 20.2489
Normen:
BayKAG Art. 5a Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 30.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen RN 11 S 20.1755

Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

VGH Bayern, Beschluss vom 12.01.2021 - Aktenzeichen 6 CS 20.2489

DRsp Nr. 2021/3310

Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

Tenor

I.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. September 2020 - RN 11 S 20.1755 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 59.681 € festgesetzt.

Normenkette:

BayKAG Art. 5a Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I.