Heranziehung eines Anliegers zum Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Erschließungsanlage
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.04.2021 - Aktenzeichen 15 A 4037/19
DRsp Nr. 2021/8017
Heranziehung eines Anliegers zum Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Erschließungsanlage
1. Die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist auch ohne die unter dem Blickwinkel der Belastungsklarheit verfassungsrechtlich gebotene Regelung einer zeitlichen Obergrenze jedenfalls nach mehr als 30 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage in analoger Anwendung von § 53VwVfG NRW i. V. m. dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig.2. Ein Verständnis des Begriffs der Vorteilslage, nach dem diese in jedem Fall erst dann eintritt, wenn die Erschließungsanlage dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht, wird dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht gerecht.
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