Auf die Gegenvorstellung der Antragstellerin wird der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens in Abänderung des Beschlusses des Senats vom 9. November 2020 von 4.128.748 € auf 3.401.056 € herabgesetzt.
Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist auf die Gegenvorstellung der Antragstellerin gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|