Handeln des Verwalters im Namen der Eigentümergemeinschaft)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - Aktenzeichen 5 U 121/99
DRsp Nr. 2000/8588
Handeln des Verwalters im Namen der Eigentümergemeinschaft)
»Erteilt der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Auftrag zur Ausführung von Handwerksleistungen, so ist auch ohne ausdrückliche Benennung der Wohnungseigentümer davon auszugehen, daß der Verwalter den Auftrag den Umständen nach im Namen der Wohnungseigentümer erteilt (so auch KG, NJW-RR 1996, 1523; a.A. 22. Zivilsenat OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885).«