Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Juni 2019 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt die beklagte radiologische Gemeinschaftspraxis auf Ersatz immateriellen Schadens im Zusammenhang mit einer Kernspintomographie seiner Schulter nach einem Arbeitsunfall in Anspruch.
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