Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts München - 1. Zivilsenat - vom 25. Juli 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin betreibt eine Druckerei und nimmt den Beklagten, einen Sachverständigen für Druckmaschinen, unter dem Vorwurf der Erstellung eines unrichtigen Gerichtsgutachtens auf Schadensersatz in Anspruch.
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