I. Die vier Beklagten beauftragten die Klägerin am 28. September 1993 mit der Herstellung einer Natursteinfassade gegen ein Entgelt von 1.113.733,65 DM. Begleitend dazu veranlasste die Klägerin die ... Bank AG (im Folgenden: Bank), den Beklagten eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 1/10 der Auftragssumme zu stellen. Nach den Bedingungen des Bauauftrags war deren "Rückgabe bei 90 % der erbrachten Leistung" vorgesehen.
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