Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 20. Januar 2023 gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 22. Dezember 2022 wird verworfen.
Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Notanwalts werden zurückgewiesen.
1. Der Klageerzwingungsantrag, bei dem es sich in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Staatsanwaltschaft bereits die Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdachts abgelehnt hat, um einen sogenannten Ermittlungserzwingungsantrag (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main -
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