I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden als Eheleute in den Veranlagungszeiträumen 1991 bis 1993 und 1995 (Streitjahre) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus der Vermietung des Grundstücks A-Straße in X. Im Rahmen seiner Einkünfteermittlung für dieses Objekt machte der Kläger erhöhte Absetzungen gemäß § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (
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