BFH - Urteil vom 30.10.2002
IX R 13/99
Normen:
EStDV § 82i ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 744

Grundlagenbescheid; Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

BFH, Urteil vom 30.10.2002 - Aktenzeichen IX R 13/99

DRsp Nr. 2003/6455

Grundlagenbescheid; Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

Die Bescheinigung nach § 82 i Abs. 2 EStDV stellt einen Grundlagenbescheid dar, dessen verbindliche Feststellungen sich auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken.

Normenkette:

EStDV § 82i ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden als Eheleute in den Veranlagungszeiträumen 1991 bis 1993 und 1995 (Streitjahre) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus der Vermietung des Grundstücks A-Straße in X. Im Rahmen seiner Einkünfteermittlung für dieses Objekt machte der Kläger erhöhte Absetzungen gemäß § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) in Höhe von ... DM jährlich für in den Jahren 1985 bis 1987 entstandene Aufwendungen geltend.