GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; ArbGG § 46c in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung Abs. 2; ArbGG § 46c in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung Abs. 6; ArbGG § 46g; BGB § 121 Abs. 1 S. 1; BGB § 187 Abs. 1; BGB § 188 Abs. 2; KSchG § 4 S. 1; KSchG § 5 Abs. 1 S. 1; KSchG § 7 Hs. 1; Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) Art. 3 Nr. 5; Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) Art. 24 Abs. 2 S. 1; Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786) Art. 26 Abs. 7; Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24.11.2017 in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung (BGBl. I S. 3803) § 2 Abs. 1 S. 1; Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24.11.2017 in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung (BGBl. I S. 3803) § 5; Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 20.12.2018 (BAnz. AT 31.12.2018 B3) Nr. 1; Landesverordnung über die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 13.12.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 782) § 1; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 130a; ZPO § 130d S. 3; ZPO § 233; ZPO § 291; ZPO § 294 Abs. 1; ZPO § 298 Abs. 1 S. 1; ZPO § 371b;
Fundstellen:
AP ArbGG 1979 _ 46c Nr. 3
ArbRB 2023, 141
EzA-SD 2022, 15
MDR 2023, 457
NJW 2023, 623
NZA 2023, 58
ZIP 2023, 383
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 13.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 337/20
ArbG Lübeck, vom 01.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 572/20
Glaubhaftmachung einer technischen Störung vor Ersatzeinreichung eines DokumentsAblehnung eines als Word-Datei eingereichten SchriftsatzesGlaubhaftmachung der inhaltlichen Übereinstimmung zweier nacheinander eingereichter DokumenteFormale Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und Justizgewährungsanspruch
BAG, Urteil vom 25.08.2022 - Aktenzeichen 6 AZR 499/21
DRsp Nr. 2022/17705
Glaubhaftmachung einer technischen Störung vor Ersatzeinreichung eines DokumentsAblehnung eines als Word-Datei eingereichten SchriftsatzesGlaubhaftmachung der inhaltlichen Übereinstimmung zweier nacheinander eingereichter DokumenteFormale Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs und Justizgewährungsanspruch
Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nicht iSv. § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG aF für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam eingereicht. Das gilt auch, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das im konkreten Fall die Bearbeitung eines solchen Dokuments zulässt.Orientierungssätze:1. Die für eine Ersatzeinreichung nach § 46g Satz 3 ArbGG vorausgesetzte vorübergehende technische Störung muss vom Rechtsanwalt zwingend glaubhaft gemacht werden (§ 46g Satz 4 ArbGG). Dies gilt auch dann, wenn sie offenkundig iSv. § 291ZPO ist (Rn. 39).2. Ein als Word-Datei eingereichter Schriftsatz ist nicht iSv. § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet (Rn. 45).3. Die Glaubhaftmachung der inhaltlichen Übereinstimmung eines formwirksam nachgereichten Dokuments mit einem früher eingereichten formunwirksamen nach § 46c Abs. 6 Satz 2 ArbGG ist grundsätzlich unverzichtbar. Etwas anderes kann allenfalls in Betracht kommen, wenn der Inhalt des Dokuments von allen Beteiligten mit einem Blick sofort erfassbar ist (Rn. 46 ff.).
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