Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. August 2018 -
Der Antrag bleibt ohne Erfolg. Für eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.08.2018, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Klage gegen die Festsetzungsbescheide des Beklagten vom 03.06.2016 und vom 02.05.2017 und dessen Widerspruchsbescheid vom 25.09.2017 mangels hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt worden ist, kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden.
Eine nach §
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