Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.03.2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (Az.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
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