VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 09.03.1999
8 S 2877/98
Normen:
VwVfG § 60 Abs. 1 ; LBO § 37 Abs. 5;
Fundstellen:
BRS 62, 637
BauR 2000, 716
NVwZ-RR 2000, 206

Geschäftsgrundlage eines Ablösungsvertrags)

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.1999 - Aktenzeichen 8 S 2877/98

DRsp Nr. 2000/5528

Geschäftsgrundlage eines Ablösungsvertrags)

»Wird der Bauherr nachträglich in die Lage versetzt, die von ihm abgelösten Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung herzustellen, kann er sich nicht darauf berufen, die Geschäftsgrundlage des mit der Baurechtsbehörde geschlossenen Ablösungsvertrags sei weggefallen, wenn eine solche Entwicklung nach den getroffenen Vereinbarungen in seinen Risikobereich fallen soll.«

Normenkette:

VwVfG § 60 Abs. 1 ; LBO § 37 Abs. 5;
Fundstellen
BRS 62, 637
BauR 2000, 716
NVwZ-RR 2000, 206