Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller zu 1. zu 3/10, die Antragstellerin zu 2. zu 1/10 und die Antragsteller zu 3.-5. jeweils zu 1/5 zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 50.000,-- €.
I.
Die Antragsteller wenden sich im Wege einer beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Normenkontrolle (Az. 4 C 1715/14.N) gegen den Bebauungsplan Nr. 6 "An der Allee" der Antragsgegnerin.
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