I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 03.09.2019 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 24.864,33 brutto zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die erstinstanzlichen Kosten haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte 80/100 und der Kläger 20/100.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer variablen Vergütung.
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