VGH Bayern - Beschluss vom 29.10.2020
1 CS 20.1979
Normen:
BayBO Art. 57 Abs. 6; BayBO Art. 75 Abs. 1 S. 1; BauGB § 29 Abs. 1;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 30381
Vorinstanzen:
VG München, vom 17.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 S 20.2875

Genehmigungsfähigkeit von Umbauarbeiten des Bestandsgebäudes i.R.d. vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Baueinstellung; Abgrenzung der Instandhaltungsarbeiten von der Änderung einer baulichen Anlage

VGH Bayern, Beschluss vom 29.10.2020 - Aktenzeichen 1 CS 20.1979

DRsp Nr. 2020/17648

Genehmigungsfähigkeit von Umbauarbeiten des Bestandsgebäudes i.R.d. vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Baueinstellung; Abgrenzung der Instandhaltungsarbeiten von der Änderung einer baulichen Anlage

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 57 Abs. 6; BayBO Art. 75 Abs. 1 S. 1; BauGB § 29 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baueinstellung