OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 10.11.2015
1 LA 37/15
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 2 und Nr. 4 -5; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 9 Abs. 4; LBO (2000) § 92 Abs. 1 Nr. 1-2; LBO (2000) § 92 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 03.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 31/14

Genehmigungsfähigkeit der Gauben i.R.e. Baubeseitigungsanspruchs; Erlass von örtlichen Bauvorschriften als Festsetzungen in Bebauungsplänen über die äußere Gestalt baulicher Anlagen

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.11.2015 - Aktenzeichen 1 LA 37/15

DRsp Nr. 2017/2298

Genehmigungsfähigkeit der Gauben i.R.e. Baubeseitigungsanspruchs; Erlass von örtlichen Bauvorschriften als Festsetzungen in Bebauungsplänen über die äußere Gestalt baulicher Anlagen

1. Welche städtebaulichen Ziele eine Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen. Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht. Nicht erforderlich i.S.d. § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB sind in aller Regel nur solche Bauleitpläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind.