Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Einzelrichter - vom 4. November 2013 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf
10.000,-- Euro
festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die teilweise Versagung der Genehmigung für einen F-Plan.
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