Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 11. Juli 2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000,- Euro festgesetzt.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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