OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 12.05.2022
7 D 27/20.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BauR 2022, 1176

Geltendmachen der Verletzung des Abwägungsgebots durch den Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks; Planbedingte Überlastung einer Erschließungsstraße als abwägungsrelevant i.R.d. Aufstellung eines Bebauungsplans für den Neubau eines Kindergartens

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.05.2022 - Aktenzeichen 7 D 27/20.NE

DRsp Nr. 2022/9391

Geltendmachen der Verletzung des Abwägungsgebots durch den Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks; Planbedingte Überlastung einer Erschließungsstraße als abwägungsrelevant i.R.d. Aufstellung eines Bebauungsplans für den Neubau eines Kindergartens

1. Macht ein Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks eine Verletzung des Abwägungsgebots aus § 1 Abs. 7 BauGB geltend, muss er einen eigenen Belang benennen, der nach Lage der Dinge von der planenden Gemeinde bei der Abwägung zu beachten war.2. Der Anliegergebrauch gewährleistet nur die Verbindung mit dem öffentlichen Straßennetz überhaupt.

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. I/57 "Kindergarten I. -K. " der Antragsgegnerin.