Auf die Gegenvorstellung der Beklagten wird der Streitwert für das Berufungsverfahren wie folgt festgesetzt:
- bis 20.11.2020: | 2.481,00 € |
- ab 21.11.2020: | bis 4.000,00 € |
1. Die gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Senats vom 25.05.2021 gerichtete Gegenvorstellung ist zulässig, insbesondere innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist gemäß §§
2. In der Sache hat die Gegenvorstellung teilweise Erfolg:
(a) Gesamtschuldnerische Haftung
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|