Nachdem die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 11.12.2015, Az.: 605g 8175-01-03/074, zurückgenommen hat, hat sie die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird gemäß §
I. Die Kostenentscheidung beruht auf §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|