Die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
I. Die Klägerin hat die Beklagte wegen Patentverletzung unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Beklagte hat unter anderem den Einwand erhoben, die Klägerin missbrauche eine ihr zukommende marktbeherrschende Stellung. Die Klägerin hat daraufhin zu ihrer Lizenzierungspraxis vorgetragen und beantragt, der Streithelferin der Beklagten nur eine mit Schwärzungen versehene Fassung dieses Schriftsatzes zu überlassen.
Das Landgericht hat auf Antrag der Streithelferin angeordnet, dass diese Einsicht in die ungeschwärzte Fassung nebst allen Anlagen erhält, die Durchführung aber bis zum Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses aufgeschoben ist.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|