Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 783,20 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die mit dem Zulassungsbegehren vorgebrachten, für die Prüfung maßgeblichen Einwände (§
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