Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750.- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Gründe für eine Änderung der angefochtenen Entscheidung, mit der es das Verwaltungsgericht abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage
Der Einwand der Antragstellerin, das Feuerwehrgerätehaus sei nach der Erweiterung nicht gebietsverträglich, die vom Bundesverwaltungsgericht dafür geforderte Funktion sei nicht gegeben, der Brandschutzplan gebe zur Frage des effektiven Brandschutzes in der näheren Umgebung nichts her, diese Frage hätte aufgeklärt werden müssen, bleibt erfolglos.
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