Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 11.3.2013 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Umgestaltung zweier Grundstücke im Gebiet Waller Fleet in Bremen.
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