OVG Bremen - Urteil vom 14.06.2016
1 LB 115/15
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 15; BauGB § 9a Nr. 1; BauGB § 29 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 1 Abs. 2; BauNVO Abs. 3; BKleingG § 1 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BauR 2017, 773
BauR 2017, 83
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 11.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2024/12

Gebietserhaltungsanspruch eines Nachbarn aus einer bauplanerischen Festsetzung Grünflächen und Dauerkleingärten

OVG Bremen, Urteil vom 14.06.2016 - Aktenzeichen 1 LB 115/15

DRsp Nr. 2016/17782

Gebietserhaltungsanspruch eines Nachbarn aus einer bauplanerischen Festsetzung Grünflächen und Dauerkleingärten

Zur Frage, ob sich aus einer bauplanerischen Festsetzung Grünflächen, Dauerkleingärten ein Gebietserhaltungsanspruch eines Nachbarn ergeben kann.

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 11.3.2013 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 15; BauGB § 9a Nr. 1; BauGB § 29 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 1 Abs. 2; BauNVO Abs. 3; BKleingG § 1 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Umgestaltung zweier Grundstücke im Gebiet Waller Fleet in Bremen.