Der Antrag, den in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Vorsitzenden Rechtsanwalt A, dem Beisitzer B und dem Beisitzer Rechtsanwalt C, am 27.04.2020 erlassenen Schiedsspruch teilweise aufzuheben, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 11.500.000,00 € festgesetzt.
I.
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