Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, eine vom Bund (Umweltbundesamt) anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart für den Neubau der B10 Ortsumfahrung Enzweihingen.
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