Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger unterhält auf seinem Grundstück eine landwirtschaftliche Hofstelle mit Rinder- und Schweinehaltung. Er wendet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Genehmigung für die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses südöstlich gegenüber seinem Betrieb auf der anderen Seite des L-wegs.
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