Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Amberg vom 11.07.2016, Az. 41 HK
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 150.000.00 € festgesetzt.
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