I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Werklohn für erbrachte Straßenbauarbeiten, wobei der Klageforderung Abschlagsrechnungen aus der Zeit vom 7.5. bis 10.5.2002 zugrunde liegen.
Zu den vertraglichen Grundlagen zwischen den Parteien hat das Landgericht folgendes festgestellt:
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