Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.2.2019 ist wirkungslos.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 42.748,20 Euro festgesetzt.
I. Das Verfahren ist durch den Tod des Klägers, der nach der schriftsätzlichen Mitteilung seines Prozessbevollmächtigten vom 10.5.2021 am 00.4.2021 verstorben ist, nicht gemäß §
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.5.2011 -
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