Das erstinstanzliche Eilverfahren ist in der Hauptsache erledigt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2020 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens und von den Gerichtskosten erster Instanz zwei Drittel der Verfahrensgebühr. Die übrigen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Der Senat entscheidet über die Beschwerde durch den Vorsitzenden als Berichterstatter, weil sich die Beteiligten damit einverstanden erklärt haben (§
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