Formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
OLG Köln, Beschluß vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 3 W 6/00
DRsp Nr. 2000/5434
Formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Die formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern verletzt die Rechte des Auftragnehmers unangemessen und ist daher unwirksam. Der Auftraggeber kann die Bürgschaft als einfache, selbstschuldnerische Bürgschaft geltend machen.