OLG Köln - Beschluß vom 27.01.2000
3 W 6/00
Normen:
BGB § 765 ; AGBG § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1228
IBR 2000, 169

Formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Köln, Beschluß vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 3 W 6/00

DRsp Nr. 2000/5434

Formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

Die formularmäßige Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern verletzt die Rechte des Auftragnehmers unangemessen und ist daher unwirksam. Der Auftraggeber kann die Bürgschaft als einfache, selbstschuldnerische Bürgschaft geltend machen.

Normenkette:

BGB § 765 ; AGBG § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen
BauR 2000, 1228
IBR 2000, 169