OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.04.2021
7 A 521/19
Normen:
BauGB § 34; BauGB § 35; BauNVO § 4;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 251/18

Formelle Illegalität eines Fußballplatzes in einem Wohngebiet

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.04.2021 - Aktenzeichen 7 A 521/19

DRsp Nr. 2021/6915

Formelle Illegalität eines Fußballplatzes in einem Wohngebiet

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34; BauGB § 35; BauNVO § 4;

Gründe

Der Antrag hat keinen Erfolg.

Das Zulassungsvorbringen weckt keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.