BGH - Urteil vom 09.03.2021
KZR 55/19
Normen:
GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; EnWG § 46;
Fundstellen:
DZWIR 2021, 643
NZBau 2021, 625
WM 2022, 1447
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 224/14
KG, vom 04.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 U 5/15

Formell rechtmäßige Bestimmung und ordnungsgemäße Bekanntgabe der Vergabekriterien bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz durch die Gemeinde; Vergabe der Konzession an Bieter mit bestem Angebot; Aufhebung oder teilweise Rückversetzung des Konzessionsvergabeverfahrens in ein früheres Stadium

BGH, Urteil vom 09.03.2021 - Aktenzeichen KZR 55/19

DRsp Nr. 2021/12825

Formell rechtmäßige Bestimmung und ordnungsgemäße Bekanntgabe der Vergabekriterien bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz durch die Gemeinde; Vergabe der Konzession an Bieter mit bestem Angebot; Aufhebung oder teilweise Rückversetzung des Konzessionsvergabeverfahrens in ein früheres Stadium

a) Hat bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz die Gemeinde die Vergabekriterien materiell und formell rechtmäßig bestimmt und ordnungsgemäß bekanntgegeben, ist demjenigen Bieter, der bei fehlerfreier Anwendung dieser Kriterien durch die Gemeinde das beste Angebot gemacht hat, die Konzession zu erteilen.