BVerwG - Beschluss vom 29.06.2022
4 BN 16.22
Normen:
BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 18.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 N 19.160

Folgen von Verfahrensfehlern durch die Wahl des beschleunigten Verfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplans der Gemeinde hinsichtlich Beachtlichkeit; Fehlen des Umweltberichts als beachtlicher Verfahrensfehler

BVerwG, Beschluss vom 29.06.2022 - Aktenzeichen 4 BN 16.22

DRsp Nr. 2022/13149

Folgen von Verfahrensfehlern durch die Wahl des beschleunigten Verfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplans der Gemeinde hinsichtlich Beachtlichkeit; Fehlen des Umweltberichts als beachtlicher Verfahrensfehler

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Februar 2022 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Sie ist jedenfalls unbegründet.

1. Die Beschwerde wendet sich mit einer Grundsatzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegen die Annahme der Vorinstanz, Verfahrens- oder Formfehler infolge der Wahl des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Abs. 1 BauGB seien nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich geworden (UA Rn. 22). Dies bleibt erfolglos.