Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger seine Klage gegen die mit Bescheid der Beklagten vom 9. Januar 2018 erlassene Feststellung weiter, dass er sein Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet verloren hat.
1. Der zulässige Antrag hat keinen Erfolg. Der von dem Kläger - der Sache nach - geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß §
a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des §
b) Das Zulassungsvorbringen zeigt keine derartigen Zweifel auf.
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