Die Anträge werden abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit mittlerweile außerkraftgetretener Veränderungssperren.
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