VGH Bayern - Urteil vom 26.02.2021
1 N 18.899
Normen:
VwGO § 47; BauGB § 14; BauGB § 17 Abs. 5;

Feststellung der Rechtswidrigkeit einer mittlerweile außerkraftgetretenen Veränderungssperre

VGH Bayern, Urteil vom 26.02.2021 - Aktenzeichen 1 N 18.899

DRsp Nr. 2021/5948

Feststellung der Rechtswidrigkeit einer mittlerweile außerkraftgetretenen Veränderungssperre

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47; BauGB § 14; BauGB § 17 Abs. 5;

Tatbestand

Die Antragsteller begehren die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer mittlerweile außerkraftgetretenen Veränderungssperre.