Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller begehren die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer mittlerweile außerkraftgetretenen Veränderungssperre.
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