OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 30.06.2021
7 D 62/19.NE
Normen:
BauGB § 13a;

Festsetzung eines Mischgebiets zur Errichtung eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.06.2021 - Aktenzeichen 7 D 62/19.NE

DRsp Nr. 2021/11634

Festsetzung eines Mischgebiets zur Errichtung eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kostenschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Kostengläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 13a;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, der ein Mischgebiet festsetzt, um die Errichtung eines kleinflächigen Lebensmitteldiscounters und zweier Mehrfamilienwohngebäude zu ermöglichen.