VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 30.06.2017
3 S 2428/15
Normen:
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 10 Abs. 3 S. 3; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 13a; BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1;

Festsetzung einer zulässigen Grundfläche von 120 Quadratmetern für Wochenendhäuser in einem Wochenendhausgebiet; Gesamtnichtigkeit des Bebauungsplans als Folge materieller Fehler; Bebauungsplan der Innenentwicklung; Erweiterung der äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs in den Außenbereich

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2017 - Aktenzeichen 3 S 2428/15

DRsp Nr. 2017/10333

Festsetzung einer zulässigen Grundfläche von 120 Quadratmetern für Wochenendhäuser in einem Wochenendhausgebiet; Gesamtnichtigkeit des Bebauungsplans als Folge materieller Fehler; Bebauungsplan der Innenentwicklung; Erweiterung der äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs in den Außenbereich

Die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche von 120 m2 für die einzelnen Wochenendhäuser ist mit der besonderen Eigenart eines Wochenendhausgebiets nicht vereinbar.

Tenor

Der Bebauungsplan "Wochenendhausgebiet Mägerkingen", Neufassung (Ursprünglich: "Lange Halde Ost und West") der Stadt Trochtelfingen vom 20.1.2015 wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 10 Abs. 3 S. 3; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 13a; BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Wochenendhausgebiet Mägerkingen", Neufassung (Ursprünglich: "Lange Halde Ost und West") vom 20.1.2015.