Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 11. Kammer - vom 28. April 2020 in Bezug auf die Streitwertfestsetzung geändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-Euro festgesetzt.
1. Die Beschwerde gegen die Entscheidung in der Sache und gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. April 2020 bleibt ohne Erfolg.
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