Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts Gießen mit Beschluss vom 1. Juni 2018 im Verwaltungsstreitverfahren
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde entscheidet nach §
Die gemäß §
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